Um die Behandlungsqualität bundesweit mit anderen Einrichtungen zu vergleichen, ist das Klinikum Peine nach § 137 Abs. 1 SGB V wie alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser zur Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung verpflichtet.
Die Vorgaben hierzu finden sich in der G-BA Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung.
Dabei wird durch bestimmte Qualitätsindikatoren die Behandlungsqualität in verschiedenen Leistungsbereichen dokumentiert. Im Klinikum Peine sind das:
· Dekubitusprophylaxe
· Cholezystektomie
· Karotis-Revaskularisation
· Ambulant erworbene Pneumonie
· Knieendoprothesenversorgung
· Hüftendoprothesenversorgung
· Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung
· Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
· Herzschrittmacherversorgung und Implantierbare Defibrillatoren
· Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
Nach Auswertung und Analyse der Daten erhält jedes Krankenhaus die Ergebnisse.
Falls Auffälligkeiten bzw. Abweichungen vorliegen sollten, erfolgt der sog. Strukturierte Dialog, in dem Stellung bezogen werden muss, so dass man die Gründe für die Abweichungen ermitteln kann.
Handelt es sich um Qualitätsmängel oder Qualitätsprobleme findet mit einem Expertengremium in einem vertraulichen Rahmen eine genauere Analyse der Ursachen statt.
Durch das Verfahren soll die Möglichkeit geboten werden, gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung aufzugreifen.
Weiterführende Informationen zum QS-Verfahren findet man unter:
https://www.g-ba.de/service/versicherteninformationen/datenerhebung/
https://lagn.eu/qs-verfahren.html
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