Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

- Schüler beim praktischen Unterricht
Leitung:
Frau Jürgens-Hermsdorf
Sekretariat:
Telefon: 05171/93-1211
Telefax: 05171/93-1210
E-Mail: friederike.juergens-hermsdorf(at)klinikum-peine.de
Ausbildung:
Es stehen 75 Ausbildungsplätze zur Verfügung
Beginn der Ausbildung ist der 1. August jeden Jahres. Die Dauer beträgt drei Jahre. Die Vergütung ist tariflich geregelt.
Unterkünfte:
Zimmer stehen zur Verfügung
Zugangsvoraussetzungen:
gesundheitliche Eignung
und Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
oder Hauptschulabschluss mit mindestens zwei jähriger Berufsfachschule Sozialpflege
oder Hauptschulabschluss mit mindestens zwei jähriger erfolgreicher Berufsausbildung
oder Erlaubnis zum/zur Krankenpflegehelfer/in
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 15.12. des Vorjahres eingereicht sein
Prüfungsmodalitäten:
Leistungsbewertung in Theorie und Praxis während der gesamten Ausbildung
Zwischenprüfungen:
Nach dem 1. und 2. Ausbildungsjahr schriftlich, mündlich, praktisch
Vornoten:
Das nds. Kultusministerium hat der Berücksichtigung von Vornoten für die Notenfindung im Examen der Gesundheits- und Krankenpflege zugestimmt. Die Regelung ist bis 31.12.2012 befristet. Schriftliche, mündliche und praktische Leistungen werden als Vornoten für das Examen gewertet.
Staatsexamen:
- schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung
- mündliche Prüfung
Berufsbezeichnung:
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin zu führen.


