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Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

Schüler beim praktischen Unterricht

Leitung:
Frau Jürgens-Hermsdorf

Sekretariat:
Telefon: 05171/93-1211
Telefax: 05171/93-1210
E-Mail: friederike.juergens-hermsdorf(at)klinikum-peine.de  

Ausbildung:
Es stehen 75 Ausbildungsplätze zur Verfügung

Beginn der Ausbildung ist der 1. August jeden Jahres. Die Dauer beträgt drei Jahre. Die Vergütung ist tariflich geregelt.

Unterkünfte:
Zimmer stehen zur Verfügung

Zugangsvoraussetzungen:
gesundheitliche Eignung

und Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung

oder Hauptschulabschluss mit mindestens zwei jähriger Berufsfachschule Sozialpflege

oder Hauptschulabschluss mit mindestens zwei jähriger erfolgreicher Berufsausbildung

oder Erlaubnis zum/zur Krankenpflegehelfer/in  

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 15.12. des Vorjahres eingereicht sein  

Das Ziel der Ausbildung:
Die Schülerin, der Schüler soll Pflege als eigenständigen Beruf erlernen. Krankenpflege ist dabei als selbständiger Teil des Gesundheitsdienstes zu verstehen. Pflege wird somit im präventiven, kurativen rehabilitativen und palliativen Bereichen ausgeübt. Sie orientiert sich an den neuesten Ergebnissen der Pflegeforschung. Die Schülerin, der Schüler soll lernen die Pflegebedürftigkeit festzustellen und die Planung, Ausführung und Bewertung der Krankenpflege selbständig vorzunehmen.  

Um dieses Ausbildungsziele zu erreichen soll die Schülerin, der Schüler am Ende seiner Ausbildung:

  • Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
  • Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
  • Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das
  • Pflegehandeln integrieren Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
  • Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
  • Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
  • In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

 

Ausbildung in der Theorie:
(mindestens 2100 Stunden)
Die Wissensgrundlagen umfassen:

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

In der Theorie lernen unsere Schüler/-innen größtmöglich eigenständig und problemorientiert. Dabei stehen ihnen qualifizierte Pflegepädagoginnen und Dozenten an der Seite. Der Unterricht findet in Räumen mit moderner Medientechnik und Internetanschluss statt. Der Unterricht erfolgt in Wochenblöcken.

Interessante Projekte sorgen für Abwechslung.

Ausbildung in der Praxis:
(mindestens 2500 Stunden)
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten wie:  Innere Medizin, Geriatrie, Chirurgie, Neurologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie, Wochen- u. Neugeborenenpflege (zwei Fächer davon mindestens in rehabilitativen und palliativen Gebieten)

Pflege in der ambulanten Versorgung:

Die praktische Ausbildung findet zumeist in Fachabteilungen unseres Klinikums statt, dazu kommen externe Einsätze, auf die unsere Schüler/-innen vorbereitet werden. Im praktischen Einsatz werden die Schüler/-innen von Praxisanteitern geschult und angeleitet. Nach 1,5 Jahren beginnen die Schüler/-innen mit Nachtdiensten, die in der Ausbildungszeit nicht mehr als gesamt 120 Stunden betragen dürfen (8 - 12 Nächte).

Prüfungsmodalitäten:
Leistungsbewertung in Theorie und Praxis während der gesamten Ausbildung

Zwischenprüfungen:
Nach dem 1. und 2. Ausbildungsjahr schriftlich, mündlich, praktisch  

Vornoten:
Das nds. Kultusministerium hat der Berücksichtigung von Vornoten für die Notenfindung im Examen der Gesundheits- und Krankenpflege zugestimmt. Die Regelung ist bis 31.12.2012 befristet. Schriftliche, mündliche und praktische Leistungen werden als Vornoten für das Examen gewertet.

Staatsexamen:

  • schriftliche Prüfung
  • praktische Prüfung
  • mündliche Prüfung

Berufsbezeichnung:
Personen, die die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin zu führen.